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Überblick

Sicher­heit für Sie und Ihr Auto

Verkehrs­unfälle können schnell teuer werden. Sichern Sie sich gegen die Kosten ab. Die Kfz-Ver­sicherung der VGH hilft Ihnen dabei. Bei der VGH erhalten Sie immer den passenden Versicherungs­schutz.

Komfort: Zuverlässiger Schutz – fairer Preis ab 21,72 Euro/monatlich

Der Tarif Komfort bietet Ihnen den umfassenden Schutz Ihres versicherten Fahrzeugs – und das zu einem fairen Preis. Mitversichert sind zum Beispiel auch Mietfahrzeuge im Ausland in der Haftpflicht – auch bekannt als Mallorca-Police. Die Teilkasko deckt unter anderem Zusammenstöße mit Tieren aller Art ab sowie den Verlust des Autoschlüssels nach Einbruch, Diebstahl oder Raub. Bei der Vollkasko­versicherung abgedeckt sind unter anderem Schäden aus Vandalismus, selbst verschuldete Unfälle oder Fahrerflucht des Unfall­verursachenden. Mit diesem Tarif der VGH fahren Sie auf Nummer sicher.

Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

Kfz-Versicherung – weitere Tarife im Überblick

Basis: Die Basis­absicherung fürs Auto ab 20,15 Euro/monatlich1

Mit dem Einstiegstarif erhalten Sie eine Grund­absicherung zu günstigen Beiträgen. In der Teilkasko­variante versichert sind etwa Zusammenstöße mit Haarwild (beispielsweise Rehe, Hirsche oder Füchse) nach BJagdG (Bundesjagdgesetz). Im Vollkaskoschutz abgedeckt sind unter anderem Schäden aus Vandalismus, selbst verschuldete Unfälle oder Fahrerflucht des Unfallverursachenden.

Premium: Das Rundum-sorglos-Paket ab 22,52 Euro/monatlich1

Den bestmöglichen Schutz erhalten Sie mit dem Premium-Tarif. Er umfasst alle Leistungen der Tarife Basis und Komfort – ergänzt um folgende Erweiterungen: In der Teilkasko­versicherung enthalten ist beispielsweise eine Neupreis­entschädigung bis zu 36 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs. Versichert sind Ihre Fahrzeugteile und Zubehörteile wie Spezialaufbauten und Spezial­ausrüstungen sowie nachträglich eingebaute Teile sind bis zu einer Summe von 10.000 Euro. Die Vollkasko­versicherung umfasst außen am Fahrzeug angebrachte Sportgeräte beispielsweise Fahrräder, wenn mit einer entsprechenden Halterung außen am Fahrzeug befestigt, bis zu 1.000 Euro – ebenso wie Schäden, die zwischen einem ziehenden oder gezogenen Fahrzeug oder Anhänger oder Wohnwagen entstehen.

E-Autoversicherung der VGH: Ihr zusätzlicher Schutz

Die E-Vollkasko Premium der VGH bietet Ihnen wichtige Leistungserweiterungen für Elektro- und von außen aufladbare Hybrid-Pkw und Lieferwagen. Die Versicherung enthält folgende Leistungen:

  • Wand-Ladestationen und mobile Ladestationen bis 3.000 Euro
  • Ladekarte bis 100 Euro
  • Induktionsladeplatte bis 1.000 Euro
  • Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag bis 20.000 Euro
  • All-Risk-Deckung für den Akku (Ausnahmen: beispielsweise Abnutzung, Materialfehler des Herstellers)

Sie fahren ein reines E-Fahrzeug:

Dann können Sie von dem Verkauf der THG-Quote profitieren!2

2 Die Höhe der Prämie hängt vom Marktpreis und dem Zeitpunkt des Verkaufs ab.

Ein Muss für jeden Fahrzeug­haltenden

Bei einer Kfz-Zulassung muss eine Kraftfahrt-Haft­pflicht­versicherung nachgewiesen werden.

Jung & günstig

Sie sparen bis zu 30 Prozent des Beitrags, wenn Sie maximal 30 Jahre alt sind und gleichzeitig mit Ihrer ersten Kfz-Versicherung auch eine Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Unfallversicherung oder Rechtsschutzversicherung abschließen oder diese bereits abgeschlossen haben. Dadurch erhalten Sie eine Sondereinstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3.

1Info zum Preisbeispiel: Die angezeigten Preise wurden auf Grundlage folgender Annahmen berechnet: Fahrzeug: VW Taigo / Neufahrzeug, Fahrleistung: 6.000, Einfamilienhaus: nicht vorhanden, Geburtsjahr Versicherungsnehmer: 1975, Geburtsjahr jüngster Nutzer: 1975, Nutzerkreis: Versicherungsnehmer und Partner, Fahrzeughalter: Versicherungsnehmer, PLZ: 37073 Göttingen

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.

Details

Details zur Kraftfahrt­versicherung

Der Schutz für den Fahrenden

Der Fahrerschutz bietet Ihnen finanzielle Sicherheit bei Personen­schäden nach einem selbst verschuldeten Unfall für Sie und alle weiteren berechtigten Fahrenden.

Werkstatt­service

Sie überlassen der VGH im Schadenfall die Wahl der richtigen Werkstatt für Sie.

Besondere Leistungen

Auf Wunsch den Autoschutzbrief und den Rabattschutz der VGH einschließen.

Auszug aus der Leistung­sübersicht der Kfz-Versicherung der VGH (Tarif Komfort)

Leistungs­beschreibungHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Abwehr unberechtigter Ansprüche zum Beispiel hilft die Versicherung, wenn jemand zu Unrecht etwas verlangt.
Personen­schädenBis 15 Millionen Euro
Neupreis­entschädigung
Sie bekommen den Neupreis nach dem Kauf erstattet.
Bis 18 MonateBis 18 Monate
Fahrzeugteile und ZubehörteileBis 5.000 EuroBis 5.000 Euro
Zusammen­stoß mit Tieren aller Art
Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen, Manschetten im Motorraum und Folge­schäden

Bis 10.000 EuroBis 10.000 Euro
Entwendung der Fahrzeug­schlüssel und Austausch von Schlössern (Einbruchdiebstahl/Raub)
Einschluss Werkstatt­service möglich
Sie überlassen der VGH im Schadenfall die Auswahl der Werkstatt und profitieren von einem Rabatt.
Vandalismus
Ihr Fahrzeug ist abgesichert gegen mutwillig und böswillige Beschädigung durch fremde Personen.
  
Selbst verschuldete Unfälle 

 

Eine ausführliche Leistungs­übersicht zur VGH Kfz-Versicherung können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Leistungs­übersicht der VGH Kfz-Versicherung

Eine ausführliche Leistungs­übersicht zur VGH Kfz-Versicherung sehen Sie in der PDF-Datei.

Leistungs­übersicht der VGH Kfz-Versicherung (Tarif Komfort)

Haftpflichtversicherung:

Die Haftpflicht­versicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundversicherung für jedes Fahrzeug. Sie übernimmt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen zufügen. Außerdem wehrt sie unberechtigte Schadenersatzforderungen ab. Personenschäden sind bis zu 15 Millionen Euro abgesichert.

Teilkasko­versicherung:

Die Teilkasko­versicherung ergänzt die Haftpflicht­versicherung um den Schutz Ihres eigenen Fahrzeugs. Das gilt für bestimmte Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Zum Beispiel Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren und Tierbisse an Kabeln oder Leitungen bis 10.000 Euro. Der Diebstahl von Fahrzeugschlüsseln ist mitversichert sowie die Absicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 5.000 Euro. Wenn Ihre Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch oder Raub gestohlen werden, übernimmt die Versicherung außerdem die Kosten für den Austausch der Schlösser. Zusätzlich erhalten Sie eine Neupreis­entschädigung bis 18 Monate nach dem Fahrzeugkauf und können den Werkstattservice nutzen.

Vollkaskoversicherung:

Die Teilkasko­versicherung ergänzt die Haftpflicht­versicherung um den Schutz Ihres eigenen Fahrzeugs. Das gilt für bestimmte Schäden, die Sie nicht selbst verursacht haben. Zum Beispiel Schäden durch den Zusammenstoß mit Tieren und Tierbisse an Kabeln oder Leitungen bis 10.000 Euro. Der Diebstahl von Fahrzeugschlüsseln ist mitversichert sowie die Absicherung von Fahrzeug- und Zubehörteilen bis 5.000 Euro. Wenn Ihre Fahrzeugschlüssel bei einem Einbruch oder Raub gestohlen werden, übernimmt die Versicherung außerdem die Kosten für den Austausch der Schlösser. Zusätzlich erhalten Sie eine Neupreis­entschädigung bis 18 Monate nach dem Fahrzeugkauf und können den Werkstattservice nutzen.

Service

Schnelle Antworten finden

Wenn Sie einen Schaden verursacht haben

Hier können Sie ihn bequem online melden. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.

Wenn ein Schaden für Sie entstanden ist

Hier können Sie den Schaden schnell und einfach melden, wenn Sie Ansprüche haben. Je ausführlicher Ihre Angaben sind, desto schneller kann die VGH mit Ihnen Kontakt aufnehmen und sich um Ihr Anliegen kümmern.

Was ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung und was deckt sie ab?

Wer ein Auto auf seinen Namen anmeldet, ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht­versicherung abzuschließen. Hintergrund dieser Pflicht ist, dass die Kfz-Haftpflicht den Fahrzeughaltenden gegen Ansprüche Dritter schützt.

Sie deckt Schäden an Personen, Sachen und Vermögen ab. Versichert sind der Fahrzeughaltende, der Fahrende, der Versicherungsnehmende, die Eigentümerin oder der Eigentümer und alle Insassen.

Was ist der Schadenfreiheitsrabatt?

Mit dem Schadenfreiheitsrabatt wird unfallfreies Fahren belohnt. Er steigt mit jedem unfallfreien Jahr. Je höher er ist, desto günstiger ist die Kfz-Versicherung.

Was ist die elektronische Versicherungsbestätigung eVB und wie bekomme ich sie?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist notwendig, wenn Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Sie dient der Zulassungsbehörde als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflicht­versicherung. Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code aus Nummern und Buchstaben (zum Beispiel HR23BV7). Mit der eVB-Nummer gehen Sie zu Ihrer Zulassungsstelle. Hier werden dann über die Datenbank Ihre Versicherungsdaten abgefragt und es wird geprüft, ob eine gültige Kfz-Haftpflicht­versicherung besteht.

Sie bekommen die elektronische Versicherungs­bestätigungs­nummer (eVB-Nummer) bei der VGH oder Ihrer Sparkasse. Auch per Post, Telefon oder SMS kann die eVB mitgeteilt werden.

Wie verhalte ich mich bei einem Wildunfall?

Steht zum Beispiel ein Reh vor Ihnen auf der Straße, gehen Sie vom Gas. Blenden Sie das Fernlicht ab und hupen Sie. Versuchen Sie nicht dem Tier auszuweichen, auch wenn ein Zusammenstoß wahrscheinlich ist. Bremsen Sie stark ab und halten Sie das Lenkrad fest. Die Unfallgefahr bei einem Ausweichmanöver ist oft größer und der Schaden deutlich höher. Sie wissen ja nicht, in welche Richtung das Tier flüchtet, ob Ihnen ein anderes Auto entgegenkommt oder Sie von der Straße abkommen und gegen einen Baum prallen.

Kommt es zu einem Zusammenstoß, sichern Sie die Unfallstelle mit dem Warnblinker und dem Warndreieck ab. Ziehen Sie vorher Ihre Warnweste an. Fassen Sie das Tier niemals an. Sie wissen nicht, ob es wirklich tot ist oder nur schwer verletzt. Rufen Sie die Polizei. Diese informiert dann den zuständigen Jagdpächter oder die Jagdpächterin. Sie kümmert sich dann um alles Weitere. Fotografieren Sie ggf. die Unfallstelle zur Beweissicherung. Lassen Sie sich von der Polizei einen Nachweis zur Schadenaufnahme aushändigen.

Wildunfälle sind über Ihre Teilkasko­versicherung abgesichert. Melden Sie also den Schaden schnellstmöglich bei der VGH.

Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.

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