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Cyber-Schäden und deren Folgen

Onlineverkauf
Sie verkaufen auf einer Online­plattform Ihr gebrauchtes Handy und versenden dieses sofort nach Erhalt des vereinbarten Betrages. Das Konto des vermeint­lichen Käufers wurde allerdings von einem Betrüger geknackt und der vermeint­liche Käufer fordert sein Geld zurück. Die VGH erstattet die Forderung des vermeint­lichen Käufers, wenn beim Verkauf rechts­widrig fremde Daten genutzt wurden.

Online-Banking
Täter verschaffen sich über eine Phishing-Mail die Zugangsdaten zu Ihrem Online-Banking. Zusätzlich wird eine TAN abgefangen und für eine unberechtigte Überweisung in Höhe von 2.500 Euro missbraucht.

Ungewollte Übermittlung von Schadprogrammen
Beim Versenden von E-Mails übermitteln Sie dieses Schad­programm und die Betriebs­systeme der Empfänger werden hierdurch geschädigt. Wenn Sie von dem Empfänger der E-Mail auf Schaden­ersatz in Anspruch genommen werden, prüft die VGH die Haftpflicht­frage. Berechtigte Schadens­ersatz­ansprüche wird die VGH befriedigen, unberechtigte Schadens­ersatz­ansprüche weist die VGH zu Ihrem Schutz ab.

Cyber-Mobbing
Ihr minder­jähriges Kind diskriminiert ohne Ihr Wissen über einen längeren Zeit­raum einen Mitschüler in den sozialen Medien. Der Mitschüler erkrankt aus diesem Grund an einer Depression. Sie werden nun auf Schadens­ersatz in Anspruch genommen. Die Haftpflicht­frage wird von der VGH geprüft. Berechtigte Schadens­ersatz­ansprüche wird die VGH befriedigen, unberechtigte Schadens­ersatzan­sprüche weist die VGH zu Ihrem Schutz ab.

Private Urheberrechtsverstöße
Ihre 15-jährige Tochter hat bei facebook ein Bild gepostet, das urheber­rechtlich geschützt ist. Der Recht­einhaber mahnt sie ab. Die VGH übernimmt die Anwalts­kosten für eine Beratung aufgrund eines Urheberrechts­verstoßes sowie für die Verteidigung in einem Straf­verfahren.

Beleidigung in den sozialen Medien
Ihr Twitter-Account wird gehackt und in Ihrem Namen werden Tweets mit beleidigendem Inhalt abgesetzt. Der Täter wird gefasst und Sie möchten gegen ihn Schadens­ersatz­ansprüche geltend machen. Die VGH erstattet Ihnen die Anwalts­kosten für die Durch­setzung der Schadens­ersatz- oder Unter­lassungs­ansprüche.

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