Wenn Sie im Ausland ärztliche Hilfe benötigen, kann es schnell teuer werden. Damit Sie im Fall der Fälle nicht auf den Kosten sitzenbleiben, sollten Sie eine Reisekrankenversicherung abschließen. Ob Weltreise oder Kurztrip, Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch – die VGH Auslandsreisekrankenversicherung bietet Ihnen den passenden Reisekrankenversicherungsschutz für sich und Ihre Familie. Dieser schützt Sie vor hohen Kosten bei ärztlicher Behandlung im Ausland, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht oder nur teilweise erstattet.
Vertragspartner: VGH Versicherungen
Landschaftliche Brandkasse Hannover
Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Die VGH Auslandsreisekrankenversicherung für Urlaubs- und Geschäftsreisen gibt es in zwei Varianten: Für Einzelpersonen (AK-E) und für Familien (AK-F).
VGH ReisekrankenSchutz (AK-E) | VGH ReisekrankenSchutz (AK-F) | |
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Reisedauer (1) | Jeweils maximal 8 Wochen | Jeweils maximal 8 Wochen |
Versicherte Personen | Einzelpersonen | Familien (2) |
Leistungen |
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Ambulante Heilbehandlungen (3) | ||
Stationäre Heilbehandlungen (4) | ||
Zahnärztliche Heilbehandlungen (5) | ||
Rücktransport nach Hause (6) | ||
Suche, Rettung und Bergung (7) | bis zu 5.000 Euro | bis zu 5.000 Euro |
Betreuungsleistungen für Kinder (8) | ||
Überführungskosten bei Tod (9) | ||
24-Stunden-Notruf-Service (10) | ||
Ihr Jahresbeitrag |
pro Person | pro Familie (11) |
0 - 59 Jahre | 11,40 Euro | 26,40 Euro |
60 - 69 Jahre | 33,60 Euro | 66,60 Euro |
ab 70 Jahre | 51,60 Euro | 103,20 Euro |
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen ausgewählten Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen.
Sie machen einen Austausch oder möchten sich im Ausland weiterbilden? Dann brauchen Sie für diese Zeit eine verlässliche Reisekrankenversicherung.
Sie planen einen längeren Auslandsaufenthalt und haben noch keine Reisekrankenversicherung? Dann sichern Sie sich hier ab.
Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen Termin.
Vertragspartner: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg (Kooperationspartner der VGH)
Versichern können sich Personen,
In der Variante AK-F sind neben dem Versicherungsnehmer auch dessen Familienangehörige versichert, wenn deren ständiger Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland liegt und sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Familienangehörige gelten dabei der Ehepartner oder der Lebenspartner sowie die minderjährigen Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder).
Die Versicherung gilt für alle Auslandsreisen, die von der versicherten Person innerhalb eines Versicherungsjahres unternommen werden und einen Zeitraum von 8 Wochen nicht übersteigen. Dauert eine Reise länger als 8 Wochen, besteht die Leistungspflicht nur für die ersten 8 Wochen dieser Reise.
Für Auslandsreisen zum Zwecke einer Heilbehandlung besteht kein Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf das Ausland. Als Ausland gelten die Länder, in denen die versicherte Person keinen ständigen Wohnsitz unterhält; die Bundesrepublik Deutschland gilt nicht als Ausland.
Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird.
Bei Eintritt des Versicherungsfalls sollte der Notrufservice (unter der Telefonnummer +49(0)4441/905-4441) zur Beratung und Unterstützung eingeschaltet werden. Erforderlich ist dies insbesondere vor einem zu erwartenden stationären Aufenthalt, damit für Sie z. B. ein geeignetes Krankenhaus gesucht werden kann und Sie nicht in Vorleistung der Krankenhauskosten treten müssen. Bei Rücktransport aus dem Ausland und bei Reisebetreuung für Kinder muss der Notrufservice zur Vermeidung von Leistungseinschränkungen in jedem Fall eingeschaltet werden.
Bitte senden Sie im Schadenfall Ihre Belege an den ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G.
Reichen Sie immer Originalunterlagen ein; nur gegen Vorlage der Originale ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet. Darüber hinaus müssen die geforderten und für die Prüfung der Leistungspflicht erforderlichen Nachweise erbracht sein.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227 in Kooperation mit der ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung von 1927 V.V.a.G., Alte-Oldenburger-Platz 1, 49377 Vechta, Postfach 13 63, 49362 Vechta; Tel. 0 44 41 905-0, Fax 0 44 41 905-470, E-Mail: info@alte-oldenburger.de, www.alte-oldenburger.de, Vorstand Manfred Schnieders (Vorstandsvorsitzender), Dr. Dietrich Vieregge, Vorsitzender des Aufsichtsrates Georg Hake, Amtsgericht Oldenburg HRB 110012
Zu den ambulanten Heilbehandlungen zählen:
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