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Die EU-Zahlungs­dienste­richtlinie: PSD2

Seit dem 14. September 2019 setzen Sparkassen und andere Finanz­institute die neue EU-Richtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2) um. Dadurch haben sich Änderungen und Verbesserungen im Zahlungs­verkehr und Online-Banking ergeben.

PSD2 im Über­blick

Die PSD2-Richtlinie hat den Verbraucherschutz und die Rechtssicherheit gestärkt und den europäischen Zahlungsverkehr modernisiert. Gleichzeitig fördert sie den Wettbewerb zwischen Banken und neuen Zahlungsdiensteanbietern. Von diesen Regelungen profitiert insbesondere die Entwicklung innovativer Bezahl­systeme. Auch die gestiegenen Anforderungen an den Daten­schutz und die Sicher­heit von elektronischen Zahlungen werden berücksichtigt.

Durch die PSD2-Richtlinie ist der Kontozugriff von Drittdienstleistern gesetzlich geregelt. Sie können wählen, ob Sie direkt auf Ihr Zahlungs­konto zugreifen – zum Beispiel über das Online-Banking Ihrer Spar­kasse – oder ob Sie auch Drittdienste eines Zahlungs­dienste­anbieters in Anspruch nehmen. Diese Dienste dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung die entsprechenden Konto­daten abrufen.

Worauf Sie achten sollten

Online-Banking

Am 14. September 2019 erfolgte ein Update Ihres Online Bankings. Alle wichtigen Details dazu finden Sie hier.

Einkaufen und Bezahlen im Internet

Seit September 2019 sind Online-Zahlungen mit der Kreditkarte oder Sparkassen-Card mit Co-Badge Debit Master­card oder Visa Debit vermehrt nur noch über das Online-Legitimations­verfahren "3-D Secure" möglich.

Online-Banking Software und App Sparkasse

Bitte prüfen Sie unbedingt, ob Sie bei Ihrer Banking-Software oder Ihrer App Sparkasse die neueste Version nutzen.

Dritt­dienste: Mehr Transparenz und bequemes Multibanking

Eine weitere wichtige Änderung betrifft den Zugriff berechtigter Zahlungs­dienste­anbieter auf online geführte Zahlungs­konten. Dabei wird geregelt, wie sie zugreifen dürfen und welche Informationen sie einsehen können. Die konkreten Vorgaben hierfür wurden durch die Europäische Banken­aufsichts­behörde (EBA) fest­gelegt und gelten seit dem 14. September 2019.

Informationen für Drittdienste und Entwickler

Kontoinformations- und Zahlungs­auslösedienste mit einer Zulassung einer deutschen oder einer anderen europäischen Aufsichts­behörde können auf Konto­daten zugreifen oder Zahlungen auslösen. Voraussetzung ist die Zustimmung der Kundinnen und Kunden sowie die Nutzung der definierten Schnittstelle („XS2A-API“).

Für Softwareentwickler, die auf Basis dieser Schnittstelle Anwendungen erstellen, bzw. Drittdienste die diese Schnittstelle bereits nutzen, stellen wir alles Wissenswerte zu den technischen Details sowie aktuelle Informationen unter dem unten stehenden Link zur Verfügung.

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