Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Service-Telefon*
05422 102-2000
Online-Banking-Hotline*
05422 102-2100
Service-Telefon Kreditkarten
0681 9376-4599
Service-Telefon Kartenverlust
116 116

*Wir sind telefonisch von
  Montag bis Freitag
  von 8:00 bis 18:00 für Sie da.

Unsere BLZ & BIC
BLZ26552286
BICNOLADE21MEL
Preisanpassung

Wir geben Ihnen eine Garantie auf die neuen Preise bis Juni 2025.

Stimmen Sie kurzfristig zu.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, unsere Produkte, Leistungen und Standorte für Sie zu optimieren – immer mit Blick auf Ihre Bedürfnisse und neue Technologien. Um diese Verbesserungen zu ermöglichen und weiterhin wirtschaftlich arbeiten zu können, passen wir unsere Entgelte für Privatgirokonten zum 01.04.2023 an.

Alle Preisanpassungen haben wir klar und transparent in einem Beiblatt für Sie aufgeführt.

Nach dem Urteil XI ZR 26/20 des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 ist Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Preisen notwendig. Bitte erteilen Sie uns diese spätestens bis zum 31.03.2023.

Als Dankeschön für Ihre Zustimmung erhalten Sie von uns eine Giropreisgarantie bis zum 30.06.2025. Darüber hinaus erweitern wir bereits in diesem Jahr bei der Sparkassen-Card (Debitkarte) unsere Leistungen und Sie bekommen die Möglichkeit zur Verwaltung vertraulicher Dokumente und Passwörter mit S-Trust.

Online zustimmen

Jetzt schnell und einfach online zustimmen.

Sind Sie bereits Online-Banking-Kunde bei uns?

Ja, ich besitze einen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse.

Nein, ich besitze keinen Online-Banking-Zugang bei der Sparkasse.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Persönlich

in einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Über unseren Kundenservice unter 05422/102 2000 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).

BGH-Urteil

Sie kennen die Kreissparkasse Melle als fairen, ehrlichen und transparent agierenden Finanz­partner vor Ort. Viele unserer Kundinnen und Kunden begleiten wir seit Jahren.

Klar, dass sich in so langen Geschäfts­beziehungen auch die Preise manchmal ändern. Solche Änderungen haben wir Ihnen bislang stets frühzeitig angekündigt – und Sie hatten die Möglichkeit, zu widersprechen.

Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form vom BGH mit Urteil vom 27.04.2021 für unwirksam erklärt. Daher brauchen wir jetzt Ihre aktive Zustimmung für die Anpassung der Entgelte bei den Privatgirokonten. 

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren neuen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Informationen haben wir Ihnen bereits zugestellt.

Sie möchten sich näher informieren?
Dann wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater sowie an unseren Kundenservice unter 05422 102-2000.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 Cookie Branding
i