Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn Kundinnen und Kunden ein Änderungsangebot, mit dem AGB und Preise geändert werden sollen, nur zur Kenntnis nehmen.
Banken und Sparkassen müssen eine aktive Zustimmung einholen, damit die Änderungen wirksam werden. Das wiederum ist die Voraussetzung dafür, dass wir unsere Zusammenarbeit auf einer rechtssicheren Grundlage fortführen können.
Wir informieren Sie über wichtige gesetzliche Änderungen zur Nutzung von Echtzeitüberweisungen.
Ab dem 05. Oktober 2025 sind alle Zahlungsdienstleister verpflichtet, Echtzeitüberweisungen anzubieten. Die Kreissparkasse Melle bietet Ihnen diese Funktion bereits seit einiger Zeit an. Sie können die Funktion der Echtzeitüberweisung wie bisher nutzen.
Wir sind jedoch dazu verpflichtet, die neuen Anforderungen in unsere Bedingungswerke aufzunehmen und benötigen Ihre Zustimmung, damit Sie Ihr Konto auch nach dem 05. Oktober 2025 weiter nutzen können.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch weitere Bedingungswerke entsprechend den neuen gesetzlichen Anforderungen redaktionell anpassen.
*Gilt nur, wenn die Leistung bereits in Anspruch genommen wird. Ihre Zustimmung führt zu keiner Buchung von zusätzlichen Leistungen.
Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.
Die konkreten Bedingungswerke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungsweges.
Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass wir Sie über den Erfolg oder Nichterfolg einer beauftragten Echtzeitüberweisung informieren. Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, aktivieren Sie im Online-Banking einfach einen Echtzeit-Überweisungswecker.
Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:
In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.
Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 05422 102-2000 (Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr).
Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.
Es werden folgende Bedingungen überarbeitet und redaktionell angepasst:
Diese haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengestellt.
*Gilt nur, wenn die Leistung bereits in Anspruch genommen wird. Ihre Zustimmung führt zu keiner Buchung von zusätzlichen Leistungen.
Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis zum 05.10.2025 zu, damit wir und Sie Rechtssicherheit erlangen können.
Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.
Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäftsbeziehung mit Ihnen dauerhaft fortführen können oder beenden müssten.
Bisher hat es für solche Anpassungen ein pragmatisches, für Kundinnen und Kunden so wie Kreditinstitute leicht handhabbares sowie rechtssicheres Verfahren gegeben. Aufgrund des BGH-Urteils ist dieses Verfahren so nicht mehr möglich.
Sparkassen benötigen in Zukunft die aktive Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden (z. B. Änderungen von Preisen oder Bedingungen von wesentlichen Leistungen, die Kundinnen und Kunden in Anspruch nehmen). Hiervon kann insbesondere dann abgewichen werden, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe notwendig werden.
Ihre Sparkasse bemüht sich, Ihnen die aktive Zustimmung zukünftig so einfach und nachhaltig wie möglich zu machen – etwa über die Möglichkeit, auch über das Online-Banking zuzustimmen und damit langwierige Briefwechsel zu vermeiden.
Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 05422 102-2000 (Montag bis Freitag von 8-18 Uhr)
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