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Preisanpassung

Neue Preise für Privatgirokonten ab dem 01.09.2026

Wichtig: Ihre Zustimmung ist gefragt!

Als Ihre Sparkasse vor Ort ist es unser Anspruch, Ihnen nicht nur zuverlässige Finanzdienstleistungen zu bieten, sondern Sie auch persönlich, nah und kompetent in allen Lebenslagen zu begleiten. Wir möchten unseren hohen Standard auch in Zukunft sicherstellen und unsere Leistungen weiterentwickeln. Dafür investieren wir in Sicherheit, Digitalisierung und persönliche Beratung vor Ort und passen zum 01.09.2026 die Preise für unsere Privatgirokonten an.

Mit Ihrem Privatgirokonto profitieren Sie weiterhin von einem starken Gesamtpaket:

  • Persönliche Beratung vor Ort: Unsere Beraterinnen und Berater sind persönlich für Sie da: individuell, kompetent und auf Augenhöhe – in unseren Räumlichkeiten, bei Ihnen zu Hause oder auch digital.
  • Umfangreiches Service-Angebot: Nutzen Sie unser vielfältiges Angebot im Online-Service-Center, im SB-Bereich oder bei unseren Mitarbeitenden – online, telefonisch oder auch persönlich. 
  • Moderner Zahlungsverkehr rund um die Uhr:  Mit unserem Online-Banking und der S-App erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte jederzeit bequem und sicher.
  • Teilnahme an der S-Vorteilswelt: Profitieren Sie von attraktiven Angeboten, Premium-Leistungen und °punkten Sie exklusiv mit PAYBACK.

 

Nach dem Urteil XI ZR 26/20 des Bundesgerichtshofes vom 27.04.2021 ist Ihre aktive Zustimmung zu den neuen Preisen notwendig. Bitte erteilen Sie uns diese spätestens bis zum 31.08.2026.

Es werden folgende Bedingungen überarbeitet und redaktionell angepasst:

  • Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Bedingungen für das Online-Banking
  • Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)

 

Diese haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengestellt.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Was Sie tun müssen

Was müssen Sie jetzt tun?

Bitte erteilen Sie uns Ihre Zustimmung zu unseren aktuellen Bedingungswerken, sowie zu den aktuellen Preisen. Denn gemeinsam mit Ihnen möchten wir hiermit eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist.

Die konkreten Bedingungs­werke haben wir Ihnen entweder bereits zugestellt oder Sie erhalten diese im Rahmen des unten genannten Zustimmungs­weges.

Sie möchten sich näher informieren? Weiter unten finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Danke für Ihre Unterstützung!

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Zustimmung und freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Damit wir uns über die geltenden Bedingungen einig sind, bitten wir um Ihre Zustimmung. Dafür benötigen Sie nur wenige Klicks. Bitte halten Sie für die folgende Identitätsprüfung Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) bereit.

Alternative Möglichkeiten zur Zustimmung

Die Zustimmung kann auch ohne bisherige Nutzung des Online-Bankings über den Button "Jetzt zustimmen" gegeben werden. Sollten Sie dennoch eine Alternative wünschen, stehen Ihnen diese zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung:

Persönlich

In einer unserer Filialen innerhalb der Öffnungszeiten.

Telefonisch

Falls Sie bereits Online-Banking-Kundin oder -Kunde bei uns sind: über unser Kunden-Service-Center unter 05422 102-2000 (Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr).

FAQ

FAQ: Ihre Fragen – unsere Antworten.

Hier finden Sie unsere Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das BGH-Urteil.

Worum geht es im BGH-Urteil konkret?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 (vzbv./. Postbank) entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Entscheidung auch auf die AGB-Sparkassen (Nr. 2 Abs. 1 bis 3 und Nr. 17 Abs. 6) sowie ggf. inhaltsgleiche Klauseln in anderen AGB („Sonderbedingungen“) übertragbar ist.

Der Änderungsmechanismus besagte, dass die Sparkasse auch ohne aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden Änderungen an Produkt­bedingungen oder auch Preis­erhöhungen einführen konnte. In der Vergangenheit haben wir Sie als unsere Kundinnen und Kunden über anstehende Änderungen informiert und Ihnen 2 Monate Zeit gegeben, den geänderten Produktbedingungen oder auch Preiserhöhungen zu widersprechen. Wenn kein Widerspruch erfolgte – Sie als Kundin oder Kunde also schwiegen – fanden die geänderten Produktbedingungen oder auch Preisänderungen nach Ablauf dieser 2 Monate Anwendung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion wurde in der bislang genutzten Form nun vom BGH für unwirksam erklärt. Banken und Sparkassen brauchen daher jetzt von ihren Kundinnen und Kunden eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen. Dies wird in der Regel alle Geschäftsbeziehungen betreffen, die mindestens eine Veränderung über die Zustimmungsfiktion herbeigeführt haben.

Das Urteil können Sie sich hier ansehen.

Welche Bedingungen wurden geändert?

Es werden folgende Bedingungen überarbeitet und redaktionell angepasst:

  • Preis- und Leistungsverzeichnis
  • Bedingungen für das Online-Banking
  • Bedingungen für die Sparkassen-Card (Debitkarte)

Diese haben wir für Sie in einer Broschüre zusammengestellt.

Bis wann sollte ich zugestimmt haben?

Bitte stimmen Sie möglichst zeitnah, spätestens jedoch bis zum 31.08.2026 zu, damit wir und Sie Rechts­sicherheit erlangen können.

Wieso muss ich dieses Mal aktiv zustimmen?

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 27.04.2021 gegen die Postbank entschieden: Die Klausel, wonach die Postbank von einer still­schweigenden Zustimmung ausgehen kann, wenn Kundinnen und Kunden einer Änderung nicht binnen 2 Monaten widersprechen, benachteilige die Kundinnen und Kunden unangemessen. Daher sind die Ihnen bisher mit­geteilten Änderungen – und zwar mit Ihrer Zustimmung – zu vereinbaren.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Sollten Sie die Zustimmung versäumt haben, melden wir uns nochmal bei Ihnen.

Falls Sie nicht zustimmen möchten, müssen wir prüfen, ob wir die Geschäfts­beziehung mit Ihnen dauer­haft fortführen können oder beenden müssten.

Wie erfahre ich, ob ich eine Zustimmung erteilen muss?

Ihre Sparkasse kontaktiert alle betroffenen Privat­kunden. Sie erhalten entweder eine Benach­richtigung im Online-Banking (Elektronisches Postfach) oder einen Brief.

Warum bekomme ich die Bedingungen nicht per Post zugeschickt?

Die Bedingungen sind sehr umfangreich. Als Sparkasse stehen wir für nach­haltiges und ressourcen­schonendes Handeln. Daher verzichten wir bewusst darauf, hunderttausende Seiten Papier an all unsere Kundinnen und Kunden zu versenden und stellen Ihnen die Bedingungen online zur Verfügung. So können Sie diese jederzeit und von überall bequem einsehen.

Ich habe noch Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Ihr persönlicher Berater ist gerne für Sie da oder kontaktieren Sie unser Kunden-Service-Center unter 05422 102-2000 (Montag bis Freitag von 8-18 Uhr)

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