Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung und das Know-how Ihrer Sparkasse im Makler-Geschäft – gemeinsam finden Sie schnell den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkasse ist einer der größten Immobilien-Makler der Region Melle.
Was ist Ihre Immobilie wert? Hier können Sie es herausfinden! Prüfen Sie unverbindlich und kostenlos den Verkaufspreis Ihrer Wohnung oder Hauses.
Ein Haus im ländlichen Raum von Melle oder eine Eigentumswohnung in der Stadt Melle: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Kreissparkasse Melle unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise des Marktführers bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Die Höhe des Darlehens errechnet sich aus den Gesamtkosten abzüglich des Eigenkapitals. Je länger die Laufzeit Ihres Darlehens, desto sicherer können Sie planen: Sie wissen, mit welcher monatlichen Rate Sie rechnen können. Doch auch kürzere Laufzeiten haben Vorteile. Denn je kürzer die Laufzeit, desto günstiger sind die Konditionen.
Für eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital sollten Sie eine sichere Einnahmequelle haben, um für die höheren monatlichen Raten aufkommen zu können. Vorteilhaft ist es, wenn Sie zusätzliche Sicherheiten einbringen können – zum Beispiel eine weitere Immobilie, die bereits abbezahlt ist.
Bringen Sie im Idealfall mindestens 20 Prozent Eigenkapital ein. Einen niedrigen Anteil an Eigenkapital erhöhen Sie, indem Sie die Kosten senken. Das gelingt zum Beispiel, wenn Sie einen Teil der Handwerkerarbeiten selbst erledigen können.
Ob noch als Bauherr oder als stolzer Besitzer einer eigenen Immobilie – Sie tun gut daran, sich und Ihr Eigentum von Anfang an richtig abzusichern.
Mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester kommen Sie schnell, günstig und staatlich gefördert in die eigenen vier Wände. Eine Altersvorsorge, von der Sie schon heute profitieren.
Ihr großes Ziel: ein Eigenheim bauen, kaufen, sanieren oder altersgerecht umbauen. Informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse über zinsgünstige Kredite des Staates.
Machen Sie aus Ihren Wohnwünschen Wirklichkeit: Ob kaufen, bauen oder modernisieren – mit LBS-Bausparen erreichen Sie Ihr Ziel.
Was immer Ihnen vorschwebt: ein Haus mit viel Platz für die ganze Familie oder ein hübsches Single-Appartement. Mit der S-Baufinanzierung wird Ihr Wunsch schnell Wirklichkeit.
Ihr Leben verändert sich – und damit auch die Wünsche und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Mit einer Modernisierung gestalten Sie Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen und passen es an Ihre Bedürfnisse an. Auch finanziell kann sich der Schritt lohnen: Sie sparen künftig Geld und erhalten den Wert Ihrer Immobilie.
Wie viel eine Modernisierung kostet, hängt von Ihren geplanten Maßnahmen ab. Neben dem Umfang Ihrer Modernisierung beeinflussen Alter, Zustand, Bauart und Größe Ihres Eigenheims die Höhe der Kosten. Auch das verwendete Material, der Aufwand für die Handwerker und Eigenleistungen schlagen sich im Preis nieder.
Nutzen Sie für Ihre Modernisierung oder Renovierung auch Fördermittel. So bekommen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter anderem Förderungen für barrierefreien Umbau und energieeffizientes Sanieren. Neben den bundesweiten Fördermitteln der KfW bietet jedes Bundesland auch eigene Förderprogramme an.
Machen Sie mehr aus Ihrem Heim. Sichern Sie sich jetzt besonders günstige Zinsen für Ihr Projekt.
Ihr großes Ziel: ein Eigenheim bauen, kaufen, sanieren oder altersgerecht umbauen. Informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse über zinsgünstige Kredite des Staates.
Machen Sie mehr aus Ihrem Zuhause. Grün, smart und klimaneutral. Modernisieren Sie jetzt und finanzieren Sie schnell, einfach und günstig mit Ihrer LBS und Sparkasse.
Machen Sie aus Ihren Wohnwünschen Wirklichkeit: Ob kaufen, bauen oder modernisieren – mit LBS-Bausparen erreichen Sie Ihr Ziel.
Was immer Ihnen vorschwebt: ein Haus mit viel Platz für die ganze Familie oder ein hübsches Single-Appartement. Mit der S-Baufinanzierung wird Ihr Wunsch schnell Wirklichkeit.
Lassen Sie sich jetzt beraten, welches Modernisierungsprojekt bequem zu Ihrer finanziellen Situation passt. Und welche staatlichen Förderungen Sie nutzen können. Vereinbaren Sie gleich einen Termin.
Als Immobilien Experten für Ihre Region unterstützen Ihre Sparkassen-Berater Sie bei allen Unternehmungen im Bereich Eigenheim. Sie setzen sich persönlich für Ihre Traum-Immobilie ein, begleiten die Modernisierung Ihres Eigenheims oder auch den Verkauf Ihres Hauses.
Telefon: 05422 102-5385
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Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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